Patentanmeldung selbst schreiben – Patent selbst anmelden
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Patentanmeldung selbst schreiben
Eine Patentanmeldung kann im Grunde jeder selber schreiben. Es gibt dafür formale Voraussetzungen (Link:***, A4, schwarz/weiß, Zeilenabstand), wie diese auszusehen hat. Am wichtigsten sind:
- Gute, vollständige Offenbarung der Idee: Diese sollte so beschrieben sein, dass ein Experte sie nachbauen könnte.
- Optional noch Unterideen/Ausführungsbeispiele, für den Fall, dass die Hauptidee sich als nicht neu erweist.
- Beanspruchung des gewünschten Gegenstands: Die Ansprüche legen den Umfang des späteren Patentschutzes fest. Hier sollte also nichts falsches und keine unnötigen Merkmale drin stehen.
Sie haben drei Vorteile wenn Sie Ihre Anmeldung selbst schreiben. Erstens wird als Hauptargument die Kosten angeführt, zumindest insofern, als dass Sie direkt finanzielle Mittel für einen Patentanwalt aufwenden müssen. Zweitens kann es sein, dass Sie mehr Herzblut in Ihre Anmeldung stecken und mehr Details ausformulieren, die im späteren Prüfungsverfahren noch nützlich sein könnten. Drittens haben Sie eine Schnittstelle weniger (die zum Anwalt), so dass sich hier keine Fehler bei der Informationsübertragung einschleichen können und es genügt, dass Sie alleine Ihre Erfindung verstehen. Daher müssen Sie den Anmeldetext auch nicht auf richtiges Verständnis oder gar Fehler des Anwalts prüfen.
Es sei jedoch ausdrücklich davor gewarnt, dass beim selbst Schreiben die gleiche Sorgfalt, wie bei Ausarbeitung durch einen Anwalt gewährleistet sein muss, insbesondere was die Formulierung der Ansprüche und damit den Schutzumfang angeht. Als Laie wird man gewöhnlich daran scheitern.
Patent selbst anmelden?
Jeder kann beim Patentamt ein Patent selber anmelden. Dafür gibt es in den Patentämtern oder Patentinformationszentren Annahmestellen oder (Nacht)briefkästen, die um 24 Uhr umschalten und den Tageswechsel minutengenau nachvollziehen lassen.
Darüber hinaus kann jeder das anschließende Patenterteilungsverfahren selber führen, für eine europäische Anmeldung, wenn er einen Wohnsitz in einem Vertragsstaats des europäischen Patentübereinkommens hat (quasi alle Länder der EU). Für nationale (z.B. deutsche) Patentanmeldungen gilt entsprechendes (z.B. Wohnsitz in Deutschland). Im sonstigen Ausland Lebende benötigen einen zugelassenen Vertreter, der die Anmeldung einreicht und Verfahrenshandlungen gegenüber dem europäischen Patentamt führt. Theoretisch können Sie natürlich eine Anmeldung selber verfassen und einen Vertreter einreichen lassen, der diese ggf. lediglich prüft.
Vorteile der Bearbeitung durch einen Patentanwalt bzw. Patentvertreter
sind im Wesentlichen die üblichen Vorteile, die Sie haben, wenn Sie einen Fachmann/Experten beauftragen: Schnellere/Effizientere Erledigung, da Sie sich als Laie aufwändig in das Thema einarbeiten müssten und Sie selbst dann noch keine Erfahrung haben. Rechnen Sie diese Aufwände auch gegen ihren Stundenlohn in ihrer üblichen Tätigkeit auf.
Expertenwissen erfordert vor allem die Ausarbeitung der Patentansprüche, die einerseits nicht zu eng gefasst sein sollen um den Schutzbereich nicht unnötig einzuschränken und zweitens in den Unteransprüchen geeignete Ideen/Merkmale aufweisen sollen, falls Einschränkungen im Patenterteilungsverfahren notwendig werden. Das Abstrahieren der Merkmale der Erfindung ist an und für sich logisch, allerdings ist es ohne Übung schwer diese passend zu formulieren. Die Expertensicht eines Erfinders/Entwicklers selbst kann auch hinderlich sein, da dieser manche Abstraktionen als selbstverständlich ansieht und daher nicht in Betracht zieht, während er Details vielleicht nicht klar darstellt. Dazu ist der Patentanwalt, der zwar technisch versiert, aber kein Experte wie der Erfinder ist, prädestiniert um die Erfindung mit dem technischen Gehalt in die richtige Form zu bringen.
Außerdem sehen 4 Augen mehr als zwei. Ihr Anwalt wird seine Arbeiten von Ihnen absegnen lassen, so dass Sie die Möglichkeit zur inhaltlichen Prüfung haben. Diese sollten Sie auch nutzen und ggf. Rücksprache halten.